Sieben Pensionskassen (PK) kürzen ihre Leistungen. Das hat fatale Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

23.04.2020




Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber
Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.

Die Finanzaufsicht Bafin hat diesem Schritt bereits zugestimmt. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage wurden die sieben Pensionskassen auch namentlich genannt. Es handelt sich dabei u.a. um die Deutsche Steuerberater-Versicherung, PK der steuerberatenden Berufe, die Kölner Pensionskasse, die PK der Caritas sowie um die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation. Weitere 36 PK werden derzeit von der Bafin zudem intensiv beobachtet.

Begründet wird dies offziell mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Verschwiegen wird dabei immer, dass auch die hohen Kosten bei versicherungsbasierten Versorgungswerken dafür verantwortlich sind. Davon betroffen sind nicht nur künftige, sondern auch aktuelle Bezieher von Ruhegeldern. Dramatisch ist dabei, dass die über Pensionskassen und Direktversicherungen zugesagten Leistungsansprüche der Versicherten, nicht durch den Pensionssicherungsverein (PSV) gesetzlich abgesichert sind. Das hat fatale Auswirkungen für den Fall, dass der Arbeitgeber, der die Leistungskürzungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG auffüllen muss, dabei zahlungsunfähig wird. Das ist in der derzeitigen Wirtschaftskrise ein realitätsnahes Szenario.

Für die betroffenen Arbeitgeber kommen diese Leistungskürzungen natürlich zum schlechtesten Zeitpunkt. Die Botschaft kann nur lauten: Jeder Arbeitgeber muss sich aktiv mit der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung auseinandersetzen. Richtig gestaltet ist sie ein Segen - ein strategischer Erfolgsfaktor - für das Unternehmen. Sogar bei Verkauf und Unternehmensübergang. Allerdings müssen hierzu gängige Glaubensirrtümer vom Tisch. Der Versicherungsberater gehört mit seinen mutmaßlich ungeeigneten Produkten zunächst  einmal ganz hinten angestellt. Das Arbeitsrecht mit seinen Regeln priorisiert und die facettenreichen Gestaltungsformen unter kaufmännischen bzw. betriebswirtschaftlichen Prämissen vorangestellt. Dafür besteht jetzt dringendster Handlungsbedarf.


  



          Tel. 08671-9816-0

          Email: info@weber-partner.com

Jetzt
Termin
reservieren