Höchste gesetzliche Sicherheit
Die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung: die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Statt Lohn- und Gehaltserhöhung erhält jeder Mitarbeiter eine entsprechende Versorgung.
Ein unverzichtbares Instrument um sich für Arbeitskräfte von der Konkurrenz nach innen und nach außen von der Konkurrenz zu unterscheiden. Also gelebtes Employer Branding.
Das Mitarbeitersparbuch ist so transparent und berechenbar wie das Banksparbuch. Aber noch sicherer! Weil Kapital und Zins gesetzlich garantiert sind. Dadurch wird das Unternehmen stabiler, krisensicherer und von Banken unabhängig. Wer unternehmerische Freiheit will, muss von unkalkulierbaren Banken frei und ein attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte Arbeitskräfte werden.
Monat für Monat werden dem „Sparbuch“ die Arbeitgeber-beiträge mit dem zugesagtem Zins (z.B. 1,5 % p.a.) gutgeschrieben.
Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, wird das bis dahin erreichte Guthaben bis zum 67. LJ weiter verzinst. Der Arbeitgeber kann bis zur Fälligkeit darüber grundsätzlich frei verfügen.
Das Sparbuchguthaben wird erst ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter sich beim Arbeitgeber meldet.
Auch für Lohn-und Gehaltserhöhungen ist das Mitarbeiterarbeitersparbuch bestens geeignet. Die Mitarbeiter bekommen ihre Lohn- und Gehaltserhöhung zu 100 % auf dem Sparbuch, als ohne Abzüge gutgeschrieben. Der Arbeitgeber erspart sich endgültig die gesamten Lohnnebenkosten und der Lohn wird erst bei Eintritt der gesetzlichen Rente der Mitarbeiter ausgezahlt. Mit der „aufgeschobenen Vergütung“ erhält das Unternehmen ein exzellentes Innenfinanzierungs- und Fachkräftegewinnunginstrument
Im Gegensatz zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse, bei der die Mitarbeiter mit Kosten bis zu 30% belastet werden und
nicht einmal die eingezahlten Beträge garantiert bekommen, erhalten die Mitarbeiter eine 100%ige Kapital- und
Zinsgarantie ohne Kosten.
Den Zinssatz in beiden Fällen bestimmt das Unternehmen, der für die ganze Laufzeit garantiert ist.
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, erhält er für seine bis dahin erworbenen Rentenansprüche eine modifizierte Anwartschaftsbestätigung. Die bestätigten Leistungsansprüche werden bis zum Rentenbeginn im Unternehmen weiter verzinst. Ihm entstehen durch den Arbeitgeberwechsel nicht die gravierenden Nachteile, wie sie bei Direktversicherungen und Pensionskassen üblich sind. Über ein Onlinekonto können sich die Mitarbeiter jederzeit einen Überblick über die Höhe ihres Sparguthabens machen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen alles telefonisch. Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Unschlagbare Betriebsrente.
Keine Kapitalmarktrisiken.
Keine Kosten.
Garantierte Verzinsung für die ganze Laufzeit.
Vollkommene Transparenz und 100 % gesetzlich geschützt.
Deutliche Stärkung der Unternehmensmarke am Arbeitsmarkt.
Stärkt die Liquidität im Unternehmen.
Endgültige Einsparung der gesamten Lohnnebenkosten.
Keine gesetzliche Verpflichtung zu 15 % Arbeitgeberzuschuss.
Keine Haftungsrisiken bei Leistungskürzungen und Missmanagement der Versicherungskonzerne.
Mit dem internen Bankrechner entdecken Sie das enorme Liquiditätspotenzial Ihres Unternehmens.
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