Pauschaldotierte Unterstützungskasse - Vorsicht vor gewerblichen Anbietern!

30.10.2023




von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber, Vorstand im Bundesverband pauschaldortierte Unterstützungskasse e.V.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, als versicherungsfreier und ältester Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewinnt als Instrument der Innenfinanzierung und Mitarbeiterbindung in Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund treten immer mehr Gesellschaften auf den Markt, die sich als Anbieter von internen Versorgungswerken, wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse, präsentieren. Unternehmern fällt es häufig schwer, den hierfür richtigen und geeigneten Partner auszuwählen und zu finden. Deshalb ist es gut zu wissen, dass es sich bei der betrieblichen Altersversorgung um ein sehr komplexes multidisziplinäres Rechtsgebiet mit Versicherungsmathematik und Betriebswirtschaft handelt. Es gehört deshalb in die Hände von entsprechend spezialisierten Berufsträgern, die ganzheitlich, d.h. für die Beratung, Einrichtung und Verwaltung im direkten Vertragsverhältnis aus einer Hand verantwortlich sind. Das Berufsrecht und die erhöhten Anforderungen an eine Beratung verbunden mit der entsprechenden Haftung geben hier Sicherheit, die ein Unternehmer erwarten sollte.

Zur Orientierung und Hilfestellung interessierter Unternehmer hat der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V. www.bvpduk.de einen Qualitätsrichtlinien-Katalog erlassen, der von allen Mitgliedern des Verbandes strengstens einzuhalten ist. Nur sie dürfen das Qualitätssiegel des Bundesverbandes in der Außendarstellung führen.

Gewerbliche Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen sind im Bundesverband kaum vertreten, weil sie meist in der Kapitalanlagebranche zuhause sind. Fachliche Kompetenz und Haftung stehen da eher im Hintergrund. Teilweise wird zwar auf eine Kooperation mit einem Anwalt im Hintergrund hingewiesen, dieser tritt aber nie als direkter Vertragspartner in Erscheinung. Meist handelt es sich in diesen Situationen um unerlaubte Rechtsberatung. Das gleiche gilt für die vielfältigen steuerlichen Fragen und Gestaltungen jenseits des Arbeitsrechts. Unerlaubte Rechtsberatung hat allerdings weitreichende Folgen. Eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung wird ihren Schutz versagen. Daran ändert auch ein Anwalt im Hintergrund nichts, solange er nicht direkter Auftragnehmer wird.

Bevor ein Unternehmer sich zur Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse entscheidet, sollte er über die grundsätzlichen arbeits-, steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Auswirkungen aller Durchführungswege der bAV und dessen Auswahl aufgeklärt worden sein. Dies und die Zielsetzungen und Fragen der Unternehmer sind schriftlich zu dokumentieren.

Gerne stellen wir jedem Unternehmer eine Checkliste mit einem umfangreichen Fragenkatalog zur Verfügung, damit er fundierte Entscheidungen für den geeigneten Anbieter zur rechtssicheren Einrichtung und Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse treffen kann.


  



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