Interne Bank

Fragen und Antworten


Dringend notwendige Aufklärung zur betrieblichen Alters­versorgung (bAV) - Versicherungs­konzernorientiert oder KMU-orientiert?

Mit millionen­schweren Werbe­kampagnen der Versicherungs­konzerne und deren Lobbyisten wird seit Einführung der Entgelt­umwandlung kleinen und mittleren Unternehmen eingeredet, die bAV sei ein Versicherungs­thema. Ein interner Durchführungs­weg, der sich seit über 150 Jahren zur Mitarbeiter­bindung und bankenfreien Unternehmens­finanzierung bestens bewährt hat, wird dabei beharrlich verschwiegen.

Deshalb 5 Fragen an
Heinz Weber


Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber ist Experte für Vergütungs-und Finanzierungs­strategien und Vorstand im Bundesverband pauschal­dotierter Unterstützungs­kassen e.V.


Für das rechtlich und betriebswirtschaftlich sehr anspruchsvolle Spezialgebiet bAV besitzen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nicht die erforderliche Kompetenz. Sie bewegen sich regelmäßig im Bereich der verbotenen Rechts- und Steuerberatung mit fatalen Folgen für die von ihnen „beratenen“ Unternehmen. Beide Berufsgruppen sind reine Produktverkäufer (Vertrieb) und werden von Versicherungskonzernen mit Provisionen vergütet. Sie müssen deshalb deren Interessen vertreten, die den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen diametral gegenüber stehen.

Die „beliebten“ Direktversicherungen und Pensionskassen sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht zu verantworten. Sie verursachen einerseits einen unwiederbringlichen Liquiditätsverlust bei den Unternehmen, die meist durch Bankkredite wieder aufgefüllt werden müssen. Die Arbeitnehmer werden mit bis zu 30 % Abschluss-, Marketing- und Verwaltungskosten belastet und erhalten nur noch eine negative Beitragsrendite garantiert. Von der gesetzlichen Förderung der bAV profitieren faktisch nur die Versicherungskonzerne. Derzeit droht sogar bei 40 (!!) Pensionskassen die wirtschaftliche Schieflage, für deren Sanierungen die Arbeitgeber haften (§ 1 Abs.1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).



Ja, weil hier die Interessen der Arbeitnehmer gestärkt werden. Eine einseitige Wechselmöglichkeit ist allerdings ausgeschlossen, wenn sie mit einer Verschlechterung für die Versorgungsberechtigten einhergeht.

Das ist zum Beispiel beim Wechsel von der pauschaldotierten Unterstützungskasse ( „interne Bank“) auf die Direktversicherung oder Pensionskasse der Fall, weil dabei im Gegensatz zur „internen Bank“ hohe Kosten für die Versorgungsberechtigten entstehen. Auch fehlt es auch häufig an garantierten Leistungen. Aus Arbeitgebersicht sprechen für einen Wechsel vor allem betriebswirtschaftliche Aspekte. Motive dafür sind zum Beispiel die Vermeidung von dauerhaften Liquiditätsverlusten oder Haftungsrisiken, wie sie z. B. bei Direktversicherungen und Pensionskassen systematisch eintreten. Ferner sind häufig bilanzielle Erwägungen ausschlaggebend. So ergeben sich bei der „internen Bank“ keine Pensionsrückstellungen, die sich bei der Direktzusage negativ auf die Handels- und Steuerbilanz auswirken. Da Pensionsrückstellungen häufig ein Hemmnis bei Veräußerungen und Unternehmensnachfolge sind, ist ein Wechsel auf die „interne Bank“ in vielen Fällen die sinnvolle Lösung. Allerdings ist hierfür eine hohe spezielle berufsrechtliche Expertise notwendig.



Mit der Einrichtung eines Mitarbeitersparbuchs zur Zukunftsvorsorge zeigt das Unternehmen hohe soziale Verantwortung und Wertschätzung für die Leistungen der Mitarbeiter.

Das sorgt für eine starke Identität mit dem Unternehmen und bietet einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung im Vergleich zu Unternehmen in der Region mit kostenintensiven und renditearmen Produkten der Versicherungsbranche. Das Mitarbeitersparbuch wird bei Stellenanzeigen und Einstellungsgesprächen elementarer Bestandteil bei der Vermarktung der Arbeitgebermarke. Damit steigen die Chancen immens, neues Personal und hochqualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.



Scheidet ein Arbeitnehmer mit einem Mitarbeitersparbuch aus dem Unternehmen aus, erhält er für sein bis dahin angespartes Guthaben (Einzahlungen+Zinsen) eine modifizierte Anwartschaftsbestätigung.

Die darin bestätigten Betriebsrenten-ansprüche werden bis zum gesetzlichen Rentenbeginn vom Unternehmen weiter verzinst Der ehemalige Mitarbeiter erhält bei Rentenbeginn sein gesamtes Guthaben als Kapital oder monatliche Rente auf Antrag ausgezahlt (Holschuld). Die gravierenden Nachteile mit der Portabilität bei Direktversicherungen oder Pensionskassen werden dadurch ausgeschlossen.



Die betriebliche Altersversorgung mit fünf Durchführungswegen ist grundsätzlich ein komplexes arbeitsrechtliches, steuerrechtliches und betriebswirtschaftliches interdisziplinäres Spezialgebiet, das höchste berufsrechtliche Spezialisierung und Kompetenzen erfordert.

In unserem Expertenteam ist diese herausragende ganzheitliche Expertise vorhanden. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachjuristen und Betriebswirte sind als direkte Auftragnehmer und Vertragspartner für die Beratung, Einrichtung und Verwaltung der „internen Bank“ gesamtverantwortlich. Die bundesweite Präsenz, gepaart mit langjähriger Erfahrung und konsequenter Ausrichtung für kleine und mittlere Unternehmen ist in dieser Qualität bisher unerreicht.


Achtung: Das ist nicht für jeden!

Sie sind leidenschaftlich Unternehmer. Egal, ob Sie 20 oder 250 Mitarbeiter beschäftigen. Es geht um Ihre Grundeinstellung, also die Ansprüche, die Sie an sich selbst stellen.

Sie denken betriebswirtschaftlich und zeigen hohe soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter.

Für Sie ist die unternehmerische Freiheit ein wichtiges strategisches Ziel.

Ihnen ist bewusst, dass eine starke Mitarbeiterbindung und eine bankenfreie Unternehmensfinanzierung für eine krisensichere Zukunft entscheidend sind.

Sie wollen nicht, dass Finanzkonzerne Ihrem Unternehmen Monat für Monat unwiederbringlich Geld aus dem Unternehmen ziehen und Ihre Mitarbeiter mit hohen Kosten belasten

Sie wollen das beste Betriebsrenten-System in Deutschland mit einer über 150-jährigen Tradition, mit dem Sie keine Pensionsrückstellungen bilanzieren müssen.

Sie wollen sich damit von Ihren Wettbewerbern deutlich abheben.

Sie wollen höchste Rechtssicherheit, damit Sie langfristig planen können.

Sie unterscheiden zwischen echten Experten und vermeintlichen Experten. Sie wissen also, dass es massive Qualitätsunterschiede gibt.

Sie schätzen und können damit umgehen, dass ein Berater Ihnen nicht nur das sagt, was sie hören wollen, sondern Ihnen auch die notwendigen Wahrheiten sagt, wenn sie Ihnen helfen, einzigartig zu werden.

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