Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber
Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein rechtlich und betriebswirtschaftlich sehr anspruchsvolles Spezialthema, das bei fehlender Expertise von darauf spezialisierten Berufsträgern, erhebliche Haftungs- und Liquiditätsprobleme bei Arbeitgebern auslösen kann. Häufige Ursache hierfür sind die externen Durchführungswege "Direktversicherung" und "Pensionskasse". Bei diesen externen Durchführungswegen wird den Unternehmen das ranghöchste betriebswirtschaftliche Gut "Liquidität" dauerhaft und unwiederbringlich entzogen und auch unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, falls diese ihre Leistungen kürzen.
1. Die vordergründigen Interessen der Arbeitgeber
Im Grunde will der Arbeitgeber meist nur den Rechtsanspruch seiner Arbeitnehmer auf bAV erfüllen und sonst seine Ruhe haben. Für ihn ist die bAV ein lästiges Randthema, weshalb er es an die Personalabteilung delegiert. Die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten, die eine betriebliche Altersversorgung bietet, sind ihm völlig unbekannt. Auch über die Haftungsriken die darin schlummern, kümmert er sich wenig. Kurz und gut: Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass alles richtig läuft und es ausreicht, wenn er die Beiträge aus der Entgeltumwandlung oder seiner arbeitgeberfinanzierten Leistung pünktlich an die Versicherung zahlt. Für ihn ist damit alles "erledigt". Eine trügerische Sicherheit wie der Blick in das Betriebsrentengesetz § 1 Abs.1 Satz 3 und die häufigen Haftungsfälle aus der jüngsten Vergangenheit zeigen.
2. Die Interessen der Versicherungsvermittler (-Makler)
sind grundsätzlich Abschluss- und Provisonsorientiert. Sie stehen in der Regel in einem Vertragsverhältnis mit Versicherungsgesellschaften, die für die Gewinnmaximierung der Aktionäre und nicht für die Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und deren Mitarbeiter verantwortlich sind. Sie werden von diesen vergütet und geschult. Probleme und Risiken darzustellen, die bei Direktversicherungen und Pensionskassen an der Tagesordnung sind, würden den Geschäftsabschluss verhindern. Es versteht sich deshalb von selbst, dass solche "Berater" für die Einrichtung einer rechtssichern betrieblichen Altersversorgung nicht geeignet sind. Sie stehen mit den Arbeitgebern (Versicherungsnehmer) in keinem Vertragsverhältnis und sind deshalb für ihre Interessen nicht verantwortlich. Hier stellt sich die Frage: Welcher Arbeitgeber käme denn auf die Idee, seine Steuererklärung und Bilanz vom Finanzamt erstellen zu lassen? Weshalb dann die bAV von den Versicherungskonzernen?
Fazit:
Betriebliche Altersversorgung ist kein Versicherungsthema sondern hocheffiziente Betriebswirtschaft. Es gehört in die Hände von hochspezialisierten Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwälten) die im direkten Vertragsverhältnis mit den Arbeitgebern die volle Verantwortung übernehmen Nur so können die Arbeitgeber die enormen Chancen der bAV zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung nutzen und die Haftungsrisiken einer versicherungsbasierten bAV vermeiden.