Die Grundproblematik der direkten Pensionszusage

22.12.2022




Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber, Gründer von Weber & Partner e. K. und Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.

Die Pensionszusage ist nach wie vor ein sinnvoller interner Durchführungsweg zur betrieblichen Altersversorgung, wenn man weiß, wie man ihn richtig gestaltet und für welchen Zweck er eingerichtet werden soll. So bietet die direkte Pensionszusage wie die klassische Unterstützungskasse anno 1857 die Möglichkeit der Innenfinanzierung.

Sie führt jedoch zwangsweise, im Gegensatz zur klassischen Unterstützungskasse, zu Pensionsrückstellungen, die die Unternehmensbilanz belasten und ist eher für einzelne Personen (Geschäftsführer) als für ein Kollektiv geeignet.

Eines der Kernprobleme von direkten Pensionszusagen besteht darin, dass sie als lebenslang zahlbare Altersrente erteilt wurden. Das sorgt im Wesentlichen für die Unkalkulierbarkeit derartiger Versorgungszusagen. Ein weiteres schwerwiegendes  Problem besteht darin, dass Pensionsverpflichtungen seit 2010 mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag  nach einem realistischen Marktzins bilanziert werden müssen. Das führt seither zu einer explosionsartigen Steigerung der Pensionsrückstellungen und dadurch zu einer Verschlechterung der Bilanzkennzahlen.

In Anbetracht dieser unerfreulichen Situation ist es nicht verwunderlich, dass von Steuerberatern vermehrt die Umstellung der Pensionszusage von einer Rentenzusage auf eine Kapitalzusage als Lösung für die Begrenzung und Reduzierung der Pensionsrückstellungen geraten wird. Es wird argumentiert, dass damit das Langlebigkeitsrisiko eliminiert und aus einer ungewissen Verpflichtung eine gewisse Verbindlichkeit wird.

Künftige Veränderungen des Rechnungszinses haben damit keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Rentenbarwertes. Das ist grundsätzlich richtig, führt jedoch in den meisten Fällen zu einer erheblichen Steuerbelastung durch die partielle  Auflösung der Pensionsrückstellungen. Bei solchen Gestaltungen sollte vorher unbedingt  geprüft werden, ob solche Änderungen überhaupt in der ursprünglichen Pensionszusage vorgesehen waren. Ansonsten kann das Finanzamt, insbesondere bei GGF-Zusagen, böse zurückschlagen.

Das dramatische Auflösungsrisikos, das bei Tod der Begünstigten eintritt, besteht in diesen Fällen weiterhin und ist nicht gelöst.

Fazit:

Wegen der fehlenden ganzheitlichen Sicht führen solche Lösungen selten zu positiven Ergebnissen (s.o.). So wird der zweite Schritt meist vor dem ersten Schritt gemacht. Ganzheitliche Lösungen stehen dagegen immer unter der Prämisse, dass dem Unternehmen möglichst keine nennenswerte Liquidität entzogen wird. Weder vom Finanzamt noch von irgendwelchen Finanzkonzernen. Außerdem ist darauf zu achten. dass das Unternehmen jederzeit über das zur Finanzierung angelegte Kapital verfügen kann. Das ist die hohe Kunst unseres Expertenteams, das sich speziell und intensiv mit sehr viel Erfahrung mit diesem wichtigen Thema schwerpunktmäßig auseinandersetzt.

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