Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland - Back to the Roots

02.03.2020




Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber
Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.

Das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung wird oftmals als Erfolgsmodell beschrieben. Das gilt insbesondere soweit es sich durch eine langfristige und kostengünstige Innenfinanzierung der Unternehmen, abseits von Kapitalmärkten, Banken und Versicherungen, auszeichnet. Das bedeutet auch Aufbau von Liquididitätsreserven zur Krisenvorsorge.

Dieses Erfolgsmodell ist die klassische Unterstützungskasse (seit 1834!) -die Gott sei Dank- nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und über ihr Kapital deshalb frei verfügen kann. Dieser Durchführungsweg diente schon 40 Jahre vor der gesetzlichen Invalidenversicherung der Versorgung der Arbeitnehmer im Alter.

Seither hat er 2 Weltkriege und sämtliche Finanzkrisen schadlos überstanden. Es ist deshalb nicht erklärbar, warum dieser klassische Durchführungsweg von den Medien und vielen "Experten" totgeschwiegen wird. Kein Wunder weshalb er bei vielen Arbeitgebern weitgehend unbekannt ist. Ältere ehemalige Arbeitnehmer und heutige Leistungsempfänger schwärmen dagegen noch heute von der "guten alten Betriebsrente" der fürsorglichen Arbeitgeber.

Mit der Einführung des Betriebsrentengesetzes im Jahre 1974 kam als weiterer Durchführungsweg zur Innenfinanzierung der Unternehmen, die Direktzusage (Pensionszusage) hinzu. Die in den 80er und 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts starke Verbreitung war auf die Finanzierung durch Pensions-rückstellungen zurückzuführen. Sie wurde allerdings von vielen Arbeitgebern nur zum Steuersparen ohne entsprechende Rückdeckungen genutzt. Heute bereitet die Pensionszusage vielen Unternehmen auch deswegen große Sorgen, weil die eingeschalteten externen Träger (z.B. Rückdeckungsversicherungen) ihre Deckungsversprechungen nicht einhalten konnten. Dazu kommen die duch die Niedrigzinsphase ausgelösten bilanziellen Belastungen. Auch dieser Durchführungsweg wurde bis zum Jahre 2002 allein von den Arbeitgebern finanziert. 

Dies änderte sich allerdings schlagartig, als der Gesetzgeber im Jahre 2002 den Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern einen Anspruch auf bAV im Wege der Entgeltumwandlung einräumte. Der Fürsorgegedanke des Arbeitgebers wurde dadurch geschwächt bzw. verwischt. Durch eine bewusst betriebene Erosion der gesetzlichen Rente soll die betriebliche und private Altersversorgung in den externen Durchführungswege  Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gefördert werden. Diese Durchführungswege sind für die Arbeitnehmer mit hohen Kosten für Maklervertrieb, Werbung und Verwaltungskosten verbunden, die sich erheblich auf die zukünftigen Rentenleistungen auswirken. Zum Teil besteht nicht einmal Insolvenzschutz. 

Den Arbeitgebern wird dadurch der lebenswichtige Sauerstoff - Liquidität und die Stärkung der Innenfinanzierung - entzogen, obwohl sie weiterhin arbeitsrechtlich für die Einhaltung der bAV-Zusagen gerade stehen müssen ( § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Kein Versicherungsunternehmen kann die Arbeitgeber enthaften.

Die oben aufgeführten "Reformen" aus dem Jahre 2002 haben sich inzwischen mehr oder weniger  als Flop erwiesen, so dass berechtigterweise aufgeklärte  Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer weniger davon Gebrauch machten. Dies war natürlich nicht im Sinne der Lobbyisten der Finanzkonzerne.

Statt die Fehler dieser "Reformen" zu korrigieren, wurde mit dem sog. "Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)" nochmals zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer draufgesattelt. Die Arbeitgeber sollen nun gesetzlich gezwungen werden, die Arbeitnehmerbeiträge ausschließlich an die Finanzkonzerne zu überweisen um dadurch die Liquidität und Finanzkraft ihrer Unternehmen dauerhaft zu schwächen. Ein unglaublicher Vorgang der von den Mainstreammedien und auch in der Fachpresse kaum Beachtung findet.

Den Arbeitnehmern sollen nach diesem "Sozialpartnermodell" nur noch Beitragszusagen mit Mindestleistung oder Beitragszusage ohne Garantieleistungen geboten werden, also quasi eine Casino-Rente.Damit werden  die Kapitalmarktrisiken weitgehend auf die Arbeitnehmer abgewälzt, was den eigentlichen Sinn der betrieblichen Altersversorgung vollkommen in Frage stellt.

Für verantwortungsvolle Unternehmer ist klar: Wir können und wollen es uns nicht leisten, Geld unwiederbringlich aus dem Unternehmen zu ziehen. Wir wollen unser Wachstum weitgehend ohne Banken finanzieren und gute Mitarbeiter mit einer guten Betriebsrente motivieren. Deshalb zurück zu den den Wurzeln der guten arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente der klassischen Unterstützungskasse seit 1834.


  



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