Die 170-jährige Erfolgsgeschichte der echten Betriebsrente

11.04.2023




Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber, Gründer von Weber & Partner e. K. und Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.

Im Jahre 1851 wurde von den Gründern der heutigen Industriekonzerne die betriebliche Altersvorsorge als freiwillige Sozialleistung mit der klassischen Unterstützungskasse eingeführt. Mit dieser Versorgungseinrichtung wurden Arbeitskräfte an das Unternehmen gebunden und die Unternehmensfinanzierung intern auf sichere Beine gestellt.

Erst 120 Jahre später im Jahre 1974 wurde die betriebliche Altersversorgung (bAV), insbesondere durch arbeitsrechtliche Vorschriften, gesetzlich geregelt. Auch danach sind es nur die großen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis über die pauschaldotierte Unterstützungskasse, ohne Rückstellungen bilanzieren zu müssen, eine echte Betriebsrente bieten. Nicht weil sie viel Geld haben, sondern weil sie damit bessere Löhne bezahlen und die zugesagten Leistungen bis zur Auszahlung langfristig zur internen Unternehmensfinanzierung einsetzen. Kein Wunder, weshalb diese Unternehmen bei den besten Fachkräften so begehrt sind.

Damit auch Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen zumindest durch einen Lohnverzicht eine Betriebsrente erhalten können, hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 ihnen einen rechtlichen Anspruch im Wege der Entgeltumwandlung eingeräumt. Sozusagen als „Ausgleich“ für die gleichzeitig stattgefundenen Leistungskürzungen bei der staatlichen Rentenversicherung.

Der Gesetzgeber: Sofern der Arbeitgeber nicht bereit ist, den Mitarbeitern ein eigenes Angebot zur Entgeltumwandlung zu unterbreiten, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn zumindest eine Direktversicherung abschließt.

Das ließ bei den Versicherungskonzernen und deren Lobbyisten die Sektkorken knallen. Zitat Carsten Maschmeyer: „Wir sitzen auf einer Ölquelle“. Seither versuchen die Finanzkonzerne mit millionenschweren Werbekampagnen bei kleinen und mittelständischen Arbeitgebern den Eindruck zu erwecken, für die bAV brauche man Versicherungen. Die Folge: Unwiederbringlicher und dauerhafter Liquiditätsentzug bei den Unternehmen und hohe Kosten bei den Mitarbeitern. Ergebnis: Ein sicheres Verlustgeschäft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! 

Darum kann man nicht viel genug aufklären und an die Unternehmer appellieren: Versicherungsmakler und andere von Finanzkonzernen bezahlte Finanzdienstleister sind als Ansprechpartner für eine echte Betriebsrente höchst ungeeignet. Hierfür werden hochspezialisierte Berufsträger benötigt, die in der Lage sind, das große betriebswirtschaftliche Potenzial der bAV rechtssicher zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern umzusetzen und zu verwalten.

Weitere Details hierzu, erhalten Sie unter https//:www.weber-partner.com


  



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