Die 10 größten Irrtümer der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung

20.01.2021




Von Dipl.-Betriebswirt Heinz Weber
Vorstandsmitglied im Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V.

Viele Arbeitgeber werden über die Bedeutung und Tragweite betrieblicher Altersversorgung falsch, lückenhaft oder gar nicht  aufgeklärt. Häufig wird auf die notwendige Beratung spezialisierter Anwälte verzichtet, weil man sich mit den vertrieblichen Versprechen von Vertretern der Versicherungswirtschaft begnügt.


Wir klären hier über die größten Irrtümer der Arbeitgeber auf:

1. Es gibt keine Zusagen von uns als Arbeitgeber
Das ist eine weitverbreiterte Meinung sehr vieler Arbeitgeber.  Es handelt sich vermeintlich um keine Zusagen, sondern lediglich um einen Versicherungsvertrag. Das ist natürlich falsch! Regelmäßig ist in den Versicherungsverträgen eine Zusage enthalten oder man hat andere Dokumente leichtfertig und unreflektiert unterzeichnet.

2. Als Arbeitgeber habe ich nichts mit der Entgeltumwandlung zu tun
Weiter glauben viele Arbeitgeber, dass sie mit der bAV überhaupt nichts am Hut haben, da es sich ja nur Entgeltumwandlung handelt. Damit sei es auch die Angelegenheit und die Verantwortung des Arbeit-nehmers. Das ist unzutreffend! Ob Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung, es gibt immer eine Zusage des Arbeitgebers, für die er auch haftet (s. § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).

3. Wenn der Mitarbeiter die Versicherung auswählt, ist alles gut
Viele Arbeitgeber meinen auch, wenn der Arbeitnehmer für seine Versorgung die Versicherung und den Versicherungsmakler auswählt, treffe ihn als Arbeitgeber keine Haftung. Das ist falsch! Der Arbeitgeber macht die Zusage nach Betriebsrentengesetz und haftet dafür auch vollumfänglich.

4. Eine Direktversicherung ist einfach und birgt kein Fehlerpotenzial 
Manche Arbeitgeber glauben, Direktversicherung und Pensionskasse sind einfache Durchführungswege bei denen nicht viel passieren könne. Auch das ist falsch! Von der Entgeltumwandlung bis zum Versicherungsvertrag sind viele Fehler möglich und an der Tagesordnung. Der größte Fehler dabei ist: Liquidität wird dauerhaft aus dem Unternehmen gezogen, das in schwierigen Zeiten fehlt. Fehlende Liquidität ist die Insolvenzursache Nr. 1.

5. Die Versicherung übernimmt die Haftung
Manche Arbeitgeber meinen, sie haben sich eine Bestätigung von der Versicherung geben lassen, die sie vor Haftung schützt und deshalb besteht für sie kein Risiko. Das ist ein gefährlicher Trugschluß! Wieviel soll dieses Versprechen wert sein? Soll eine Versicherung tatsächlich mit dieser Bestätigung eine Herabsetzung von Leistungen, die die BaFin anordnet, verhindern können? Viele Arbeitgeber machen gerade jetzt mit Pensionskassen schmerzliche Erfahrungen, die versprochene Leistungen kürzen müssen. Für die Kürzungsdifferenz haftet der Arbeitgeber und nicht die Versicherung. Die Bestätigung hat vor Gericht keinen Bestand.

6. Versicherungsgesellschaften und ihre Vertreter sind Spezialisten der betrieblichen Altersversorgung
Viele Arbeitgeber sind der Meinung, Versicherungsmakler seien Spezialisten und die geeignetesten Ansprechpartner für bAV. Das ist grundlegend falsch! Betriebliche Altersversorgung ist kein Versicherungs-thema sondern eine interdisziplinäre Veranstaltung von Arbeitsrecht, Betriebsrentenrecht und Steuerrecht.
Es erfordert das ganzheitliche Zusammenwirken spezialisierter Fachanwälte, Steuerberater und Betriebswirte.
Versicherungsmakler sind nicht zur Rechtsberatung befugt. 

7. Die Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung z. G. einer Direktversicherung
Viele Unternehmer glauben, Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung. Auch das ist falsch! Mitarbeiter haben nur einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Den Durchführungsweg oder die Versorgungsträger legt allein der Arbeitgeber fest. Lediglich, wenn der Arbeitgeber von sich aus keinen Durchführungsweg anbietet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Direkt-versicherung als Minimallösung.

8. Lösungen außerhalb der Versicherungswirtschaft sind gefährlich und riskant
Viele Unternehmer sind der Meinung, Versicherungen sind altbewährt  und bewahren vor Risiken. Versicherungsfreie Lösungen sind dagegen risikoreich. Das Gegenteil trifft zu!
Versicherungsfreie Durchführungswege haben eine lange Tradtition und sind wesentlich flexibler. Gerade die Arbeitgeberhaftung kann damit deutlich begrenzt oder ausgeschlossen werden. Die Entgeltumwandlungs-beträge fließen nicht unwiederbringlich ab sondern können im eigenen Unternehmen frei z.B. zur Tilgung von Kontokorrentkrediten verwendet werden. Das erhöht die Sicherheit und die Unabhängigkeit von Banken, ein zentrales unternehmerisches Ziel.

9. Bei Ausscheiden meines Mitarbeiter übertrage ich den Vertrag und bin damit von der Haftung befreit
Viele Arbeitgeber mit Direktversicherungen sind dieser Meinung. Das ist ein großer Irrtum!
Das versicherungsvertragliche Verfahren ist die Quelle vielfältiger Fehler. Durch die Mitgabe des Vertrags, werden nur die Rückdeckungsmittel vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus der Zusage verschwindet damit nicht automatisch. Hierzu ist eine gesonderte arbeitsrechtliche Vereinbarung erforderlich.  

10. Versicherungsgesellschaften und ihre Vertreter klären vollständig auf
Viele Unternehmer meinen, die Vertreter der Versicherungsgesellschaften klären vollständig über alle 5 Durchführungswege auf. Das entspricht leider nicht der Realität! Die Interessen der Versicherungskonzerne stehen im klaren Konflikt mit den Interessen der Arbeitgeber. Versicherungsvertreter oder Makler stehen bei den Versicherungskonzernen unter Vertrag und werden von diesen bezahlt. Es wird daher regelmäßig nur über Durchführungswege beraten, über die die Versicherungsgesellschaft verfügt oder in deren Interesse stehen. Interne Durchführungswege zur Innenfinanzierung, die ohne Versicherungen funktionieren, scheiden daher aus.


  



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